AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen,  der Beherbergung

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern zur Beherbergung. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden.

Vertragsabschluss

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Der gesamte Rechnungsbetrag ist vorschüssig auf das Bankkonto zu überweisen, oder am Anreisetag in bar zu zahlen.

4. Bei Dauergästen und Stammgästen ist Rechnungslegung möglich.

5. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.

6. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20% des Übernachtungspreises.

7. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

Haftungen

1. Der Gast oder Vertragspartner haftet gegenüber der Unterkunft für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden (z.B. für Sachschäden am Mobiliar und Einrichtung, Schlüsselverlust, ggf. Schlüsselnotdienst).

2. Das Vermieter (Unterkunft) haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Das Hotel bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.

3. Eine Haftung des Vermieters bei deren Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung wird ausgeschlossen.

4. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Unterkunft auftreten, wird der Vermieter bei Kenntnis bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast seinerseits ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Vermieter (Unterkunft)  Anzeige macht.

5. Soweit der Gast von der Parkmöglichkeit Gebrauch macht, soll er sein KFZ wie im Aushang ersichtlich abstellen. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Viermieter (Unterkunft)  nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Schlussabstimmungen

1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag und die Beherbergung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ansonsten gelten die gesetzlichen Vorschriften.

WLAN-Nutzungsregeln

Mit Nutzung des WLANS der Unterkunft erkennen Sie Nachfolgendes an und erklären sich damit einverstanden.

1. Der Vermieter gestattet dem Gast bzw. den Gästen für den Zeitraum der Mietdauer die Benutzung des WLAN-Netzwerks und den damit verbundenen Zugang zum Internet. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten bzw. zu ermöglichen. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs aus technischen oder persönlichen Gründen einzustellen.

2. Dem Gast obliegt in eigener Verantwortung die Schaffung sämtlicher Voraussetzungen an seinem Notebook zur Nutzung des WLANs. Die auf Anfrage mitgeteilten Zugangsdaten (Netzwerkname, Code, usw.) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt und dürfen in keinem Fall Dritten bekannt werden. Die Zugangscodes können nach Aufenthalt durch den Vermieter geändert werden.

3. Das WLAN ermöglicht den Zugang zum Internet. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Vermieter, insbesondere nicht daraufhin, ob sie Schadsoftware enthalten. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Der Gast wird darauf hingewiesen, dass die Internetaktivitäten des Mieters, soweit die Daten gespeichert sind, nicht an Dritte weitergegeben werden, außer den strafverfolgenden Behörden auf Nachfrage.

4. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:

WLAN-Unerlaubt ist
  • Keine illegalen Downloads, keine Streaming-Seiten, keine Sex-Seiten aufrufen.
  • Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreiterung von Sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen.
  • Keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich beziehen, vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen.
  • Die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten.
  • Keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten.
  • Das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Gast stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegende Vereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter unverzüglich auf diesen Umstand hin.
Hausordnung

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Covid 19

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